Handyüberwachung in Deutschland

Wenn in Deutschland unsere Sicherheitsbehörden Mobiltelefon der eigenen Bürger überwachen wollen, verfügen sie über einige Möglichkeiten. Wir vom Smartphonemagazine möchten euch sechs Methoden des Zugriffs vorstellen.

Methode 1: Abhören

Genauso wie ein Festnetztelefon kann ein Mobiltelefon/Smartphone auch abgehört werden. Mit einem richterlichen Beschluss darf die Polizei in Deutschland vom Mobilfunkanbieter Zugang zu den Gesprächen eines von ihnen bestimmten Teilnehmers verlangen. Zur Strafverfolgung darf das Handy eines Verdächtigen oder einer Kontaktperson abgehört werden. Diese Rechtsgrundlage ist schon Jahrzehnte alt (Paragraf 100a Strafprozessordnung, StPO). Auch zur Abwehr von Terroranschlägen dürfen Mobiltelefone in einigen Bundesländern vom BKA abgehört werden.

Methode 2: Mitlesen

Genauso wie beim Abhören darf sich die Polizei auch beim mitlesen von SMS berufen. Deshalb spricht man heute weniger vom Abhören sondern eher von einer allgemeinen Telekommunikationsüberwachung. Bei den heutigen Smartphones kann die Polizei auch den E-Mail-Verkehr direkt mitlesen. Wenn die Polizei ein Smartphone beschlagnahmt, darf sie zudem darin gespeicherte SMS und E-Mails auswerten. Mehr zu dem Thema findet ihr auch auf Handyueberwachung.com

Methode 3: Kontakte

Bei Smartphones und Festnetztelefonen interessiert die Polizei sehr, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt telefoniert hat. Auch hier kann die Polizei mit einem Beschluss sich die Daten vom Provider geben lassen. So kann festgestellt werden, mit wem z.B. ein Mordopfer zuletzt telefoniert hat. Oder besseres Beispiel: So kann ein frisch enttarnter Terrorist ausspioniert werden mit wem er zuletzt häufig Kontakt hatte.Dazu sollte auch die Vorratsdatenspeicherung genutzt werden, so das die Polizei ein halbes Jahr die Daten zur Verfügung stehen. Zur Zeit ist in Deutschland aber sehr umstritten, ob sie wieder eingeführt wird. Je nach Anbieter stehen im Moment die Daten nur einige Stunden, Tage oder Wochen zur Verfügung.

Methode 4: Ortung

Ein Smartphone kann der Polizei auch verraten, wo man sich in etwa aufhält. Wenn man nicht gerade telefoniert, gibt das Mobiltelefon ungefähr ein bis zweimal am Tag seine Location Area an. Seit dem Jahr 2008 darf die Polizei auch diese Daten abfragen. Wenn mit dem Handy gerade telefoniert oder geschrieben wird, meldet sich dieses bei einer Funkzelle an, dann kann es noch genauer geortet werden von den Behörden.Auch hier sollte mit der Vorratsdatenspeicherung die Standortdaten über 6 Monate festgehalten werden, was derzeit aber laut Aussage der Regierung nicht geschiet. Bei Handys, mit denen nicht oder nicht oft genug telefoniert oder geschrieben wird, kann die Polizei „stille SMS“ einsetzen. Um so ohne das der Nutzer es merkt dem Handy eine Abfrage zu schicken und die Standortdaten zu bekommen vom Nutzer.

Methode 5: Ortung über die Funkzellenabfrage

Bei dieser Methode fragt die Polizei nicht, bei welcher Funkzelle sich ein ihnen bekanntes Smartphone anmeldet, sondern sie wollen wissen, welche Smartphones sich bei einer bekannten Funkzelle sich angemeldet haben. So können sie z.B. rausfinden, welche Mobiltelefone in der Nähe des Tatorts genutzt wurden. Bei einer Auseinandersetzung um eine Nazidemonstration hat die Polizei in Dresden exzessiv Funkzellen abgefragt und die Daten dann auch für sie unzulässige Zwecke genutzt.

Methode 6: Imsi-Catcher

Wenn die Polizei in Deutschland nicht weiß, mit welcher SIM-Karte ein Verdächtiger zur Zeit telefoniert oder schreibt, kann sie ihn richtig weder orten, abhören oder seine Kontakte kontrollieren. Aber hier gibt es auch Abhilfe mit Hilfe eines Imsi-Catcher (International mobile subcriber identity) kann eine Funkzelle simuliert werden undsomit auch die Kartennummer herausgefunden werden. Das erlaubt der Paragraf 100i StPO Ist den Behörden die Handynummer bekannt, kann diese auch über den Imsi-Catcher viel genauert geortet werden, indem man innerhalb der echten Funkzelle noch eine immer kleiner werdende virtuelle Funkzelle erzeugt. Wenn der Verdächtige in dieser Zeit weder telefoniert noch schreibt, kann die Polizei wieder eine „stille SMS“ versenden. Der ein oder andere Imsi-Catcher könnte sogar ohne rechtliche Grundlage auch Gespräche ohne Probleme mithören.

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